In der 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Juli 2015 wurde der Rechnungsabschluss des Haushaltsjahres 2014 behandelt.
Die Fraktion der Freien Wählerliste und auch die Grünen haben diesem jedoch keine Zustimmung erteilen können.
Ziel eines Gemeindehaushaltes ist es, dass dieser am Ende des Jahres ausgeglichen bilanziert. In den letzten Jahren mussten wir jedoch immer wieder feststellen, dass dies in unserer Gemeinde bedauerlicherweise nicht möglich ist. Im Rechnungsjahr war erneut ein Abgang von EUR 78.629,64 zu verzeichnen.
Damit der Abschluss optisch wieder ausgeglichen ist, wurde das Geld zweckwidrig aus den gebundenen Vorratsgeldern verwendet. Damit wurde gegen den Beschluss der Gemeindevertretung verstoßen, wie die eisernen Reserven der Gemeinde nachhaltig verwendet werden dürfen.
Die zweckgebundenen Vorratsgelder sind für die Schuldenbewirtschaftung der Darlehen von Zwischenwasser vorgesehen. Weiters wurde seitens der Gemeindevertretung beschlossen, diese für Bauvorhaben ab EUR 500.000 unter Berücksichtigung sonstiger Förderungen zu verwenden. Damit soll verhindert werden, dass unser „Familiensilber“ leichtfertig und unbedacht für diverse Ausgaben verschleudert werden und eine Haushaltsbudgetdisziplin eintritt.
Bei den Projekten Kindergarten Muntlix, Umbau Feuerwehrgerätehaus und auch für die Sanierung des Gemeindeamtes wurden diese Gelder neben den zusätzlich aufgenommenen Darlehen ordnungsgemäß eingesetzt.
Bereits in den Vorjahren mussten wir immer wieder Abgänge hinnehmen, welche dann still und heimlich aus den Vorratsgeldern abgedeckt wurden. Zweckwidrig!
Somit sinken die Vorratsgelder stetig und die Darlehensaufnahmen steigen. Ich stelle daher die Frage, wie diese Abgänge zukünftig ausgeglichen werden können, wenn kein Geld mehr verfügbar ist? Richtig – mit zusätzlichen Darlehensaufnehmen.
Deswegen ist es äußerst wichtig einen gesunden, verantwortlichen Haushalt zu führen und die Budgetdisziplin einzuhalten. Wir können nicht mehr ausgeben, als wir haben! Nur so können wir eine Überschuldung unserer Gemeinde auf kosten von unseren Kindern verhindern.
Beispiel:
Ihre Tochter besitzt ein Sparbuch in Höhe von 10.000 Euro, welches aus einer Erbschaft der Großeltern stammt. Nun leben Sie ständig und leichtfertig über Ihre Verhältnisse. Neues Auto, Handys, Urlaube, Gasthausbesuche, Besuche im Casino etc.. Doch plötzlich ist ihr Girokonto ausgereizt und es ist Ihnen ohne zusätzliches Geld nicht mehr möglich so weiter zu machen wie bisher.
Greifen Sie dann auch auf das Sparbuch Ihrer Tochter zu?
Wir halten das für unverantwortlich und unmoralisch und können einer solchen Vorgangsweise keine Zustimmung erteilen!